Aktions-Tagebuch
Hier findet ihr alle Infos und Updates über den Verlauf unserer Aktion - in umgekehrt chronologischer Reihenfolge. Der erste Beitrag steht also ganz unten oder direkt hier. Es gibt auch eine grobe Übersicht über den Zwischenstand unserer Aktion.
Verfassungsbeschwerde
Beschwerde abgelehnt - Kampagne gescheitert
Liebe Eltern veganer Kinder, liebe vegane Kinder!
Das Oberverwaltungsgericht hat meine Beschwerde abgelehnt. An Berliner Grundschulen gibt es weiterhin keinen Anspruch auf veganes Essen.

Die Begründung ist (im Gegensatz zu der des Verwaltungsgerichts zuvor) juristisch nachvollziehbar, auch wenn hier eine arg grenzwertige Auslegung des Gesetzestextes vorgenommen wurde. Es besteht kein Zweifel, dass die Klage tatsächlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Im Grunde fußt die Entscheidung auf zwei Punkten:
- Das Kind ist nicht gezwungen, den Hort zu besuchen, bzw. in der Schule Mittagessen einzunehmen. Das Mittagessen stellt also in ihrem Fall ein freiwilliges Angebot dar.
- Da das Kind von den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung befreit wurde, hat es gar keinen Anspruch auf Essen, also logischerweise erst recht nicht auf veganes Essen.
Das Gericht hat meinen Antrag abgelehnt
Antworten der DGE auf unsere 5 Fragen
Viele von Euch haben ja schon nicht mehr damit gerechnet, aber nun sind sie endlich da: die Antworten auf unsere ‚5 Fragen an die DGE’.
Artikel in der FAZ: Wir sind ‚trotzige Vorschüler’
Mein ganz kurzes Statement zu einem Artikel in der FAZ, in dem unsere Kampagne auf recht primitive Weise entstellt dargestellt wird:
Auf der Homepage einer Vegane-Eltern-Vertretung aus Berlin etwa steht sogar, dass diese darüber nicht mehr diskutieren: „Dies ist keine Diskussion über Veganismus (bei Kindern)! Warum? Darum!“ – Reaktionen wie von einem trotzigen Vorschüler. Das Ziel der Berliner Elternvertretung: Kinder sollen in der Schule veganes Essen serviert bekommen, dafür klagen sie sogar. Der Berliner Senat hat das abgelehnt, weil die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vegane Ernährung bei Kindern nicht empfiehlt. Kein Argument, das für die Eltern zählt. Um das Gegenteil zu beweisen, bestücken sie ihre Homepage „www.vegan.sodafilm.de“ mit selbstgeschriebenen Zetteln von Kindern, die sich nichts sehnlicher wünschen, als vegan essen zu können. Ernährungspsychologen sagen, ein solches Anliegen sei klar anerzogen. Kein Kind wolle von sich aus kein Fleisch essen.
Dazu muss man wissen, dass die Behauptung, wir würden ‚darüber nicht mehr diskutieren’ natürlich nicht wahr ist. Das ‚Darum!’ ist auf unserer Startseite offensichtlich mit einem Link hinterlegt. Man muss es anklicken, um das ‚Darum’ zu lesen! (« Kannst du hier üben, wenn du von der FAZ bist!)
Senat verhöhnt Opfer seiner Anti-Vegan-Politik!
Im Falle einer besonderen Ernährungseinstellung besteht die Möglichkeit, bei anderen Mitschülern für die eigene Überzeugungen zu werben und andere hierfür zu begeistern. Dies führt nicht zu einer Isolation, sondern vielmehr zu einer Stärkung des Charakters.
So begründet die Berliner Senatsverwaltung, warum vegane Kinder, die systematisch vom gemeinsamen Mittagessen ausgegrenzt werden, ‚keinerlei erkennbare’ psychische Belastungen erleiden müssen. Die gesamte 10-seitige Erwiderung auf meine Klage beim Verwaltungsgericht liest sich wie purer Hohn, doch dieser Schlusssatz setzt der geballten Ignoranz die Krone einen Narrenhut auf.
Meinst du das wirklich ernst, liebes Rechtsamt der Berliner Senatsverwaltung?
Nicht nur wird veganen Kindern aus reiner Willkür, sprich ohne tragfähige Begründung, das Mittagessen verwehrt, obwohl genügend Gründe dagegen sprechen - sie werden dafür auch noch vom Senat verhöhnt!

5 Fragen an die DGE
Status Quo
Seit der Reform des Schulessens bekommen vegane Kinder in Berlin grundsätzlich (!) kein veganes Essen mehr in den staatlichen Schulen. Die Senatsverwaltung erklärt diesen Grundsatz mit den ‚DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung’, einem Papier der ‚Deutschen Gesellschaft für Ernährung’, dass bis ins Detail vorschreibt, wie das Schulessen beschaffen zu sein hat. Das sagt das neue Gesetz. Im Prinzip stellt die Reform für die meisten Kinder tatsächlich auch eine Verbesserung dar. So erlaubt die DGE z.B. nur noch an 4 Tagen im Monat Fleisch, Zusatzstoffe sind quasi verboten, alles muss frisch zubereitet werden… Allerdings dürfen die Caterer auch kein veganes Essen mehr liefern, was vor der Reform noch möglich war. Die Caterer riskieren sogar Vertragsstrafen oder die Kündigung, wenn sie dem zuwider handeln. Geschickt eingefädelt!
Künstliche Vitamine für vegane Kinder?
Häufig wird als Argument gegen vegane Ernährung die Tatsache ins Feld geführt, dass wir Supplemente nehmen müssen, um unsere Körper mit bestimmten Nährstoffen ausreichend zu versorgen. Supplemente, oder Nahrungsergänzungsmittel, sind unnatürlich, und deshalb sei vegane Ernährung auch unnatürlich, weil nicht alle Nährstoffe die wir brauchen darin enthalten sind.



